Synodalität im Bistum Limburg
im Bistum Limburg
Im Bistum Limburg nehmen Bischof, Priester, Diakone und Laien ihre je unterschiedliche Verantwortung für diese Sendung der Kirche gemeinsam in den synodalen Gremien wahr.
Syn-odos (griech.) bedeutet gemeinsamer Weg. Gemeinsam beraten und entscheiden gewählte Vertreterinnen und Vertreter der Pfarrei(en), der Regionen, der Diözese (die Mandatsträger:innen) mit dem jeweiligen kirchlichen Amtsträger (Pfarrer, Regionalleitung, Bischof) über alle Fragen, die eines gemeinsamen Planens und Handelns bedürfen. Dieser Aufgabe kommen die folgenden Räte nach:
- auf der Ebene der Pfarrei: der Pfarrgemeinderat
- auf der Ebene der Region: der Regionalsynodalrat
- auf der Ebene des Bistums: der Diözesansynodalrat.
Darüber hinaus können die gewählten Vertreter:innen der Katholiken und Katholikinnen in Diözese, Bezirken und Pfarreien ihre gesellschaftliche Verantwortung durch gemeinsame Beratungen und Entschließungen wahrnehmen. Dies tun sie in den folgenden Gremien:
- Auf der Ebene der Pfarrei nimmt der Pfarrgemeinderat auch diese Aufgabe wahr.
- Auf der Ebene Region kann diese Aufgabe die Regionalversammlung (in Frankfurt: Stadtversammlung) wahrnehmen.
- Auf der Ebene des Bistums ist die Diözesanversammlung das Gremium des Laienapostolats.