Pfarrgemeinderat

Durch Taufe und Firmung sind wir Christ:innen dazu aufgefordert, die Kirche mitzugestalten, sodass sie lebendig, zukunftsfähig und glaubwürdig erfahrbar wird.
Eine Möglichkeit, diese Verantwortung wahrzunehmen, ist die Arbeit im Pfarrgemeinderat (PGR). Der Pfarrgemeinderat trägt gemeinsam mit dem Pfarrer und dem Pastoralteam die Verantwortung für das kirchliche Leben in der Pfarrei. Unsere Kirche lebt davon, dass Menschen diese Verantwortung übernehmen und ihre Kirche in Vielfalt gestalten. Mit ihrem Mitdenken und Entscheiden, mit ihrem Sachverstand, ihrer Persönlichkeit und ihrem Glauben prägen sie die Kirche und die Gesellschaft vor Ort. Im Pfarrgemeinderat kommen die Perspektiven der Kirchorte und der engagierten Gruppen in der Pfarrei zusammen. Der Pfarrgemeinderat hat Mitspracherecht in Bezug auf die Angebote der Pfarrei von Kindertagesstätte bis Gottesdienst und führt bei seinen Entscheidungen die vielfältigen Perspektiven in der Pfarrei und die Erwartungen der Gesellschaft an die Kirche vor Ort zusammen.

Der Pfarrgemeinderat arbeitet gemeinsam mit den hauptamtlichen Mitarbeiter:innen der Pfarrei an der pastoralen Ausrichtung der Arbeit vor Ort. Er ist das Gremium, das die Grundsatzentscheidungen der Pfarrei trifft. Er bringt die Anliegen der Gläubigen in Kirche und Gesellschaft
zu Gehör.

  • Er vernetzt die vielfältigen Facetten des kirchlichen Lebens.
  • Er sucht nach neuen Wegen der Kirche zu den Menschen.
  • Er koordiniert Angebote und Gruppen der Pfarrei.
  • Er gibt der Kirche vor Ort ein Gesicht.
  • Er entwickelt Kirche gemeinsam mit anderen weiter.

Auch Sie können Kirche mitgestalten und verändern!

Pfarreifinder

Mit dem Pfarreifinder des Bistums können Sie schnell und bequem die für Sie zuständige Pfarrei finden. Geben Sie einfach Ihre Postleitzahl in das Suchfeld ein und Sie erhalten sofort den Namen und die Adresse Ihrer Pfarrei.

 

Weitere Informationen?

Aufgabenverteilung im Pfarrgemeinderat

Der PGR ist das synodale Gremium der Pfarrei, denn in diesem Gremium geschieht der synodale Dialog von Amt und Mandat. Der Pfarrer (Amt) und die gewählten Mitglieder des PGR (Mandat) beraten und entscheiden gemeinsam alle Fragen der Pfarrei.

Der PGR muss keine Ortsausschüsse und Sachausschüsse installieren (außer nach § 22 Abs. 2 (SynO)). Theoretisch könnte der PGR alle Aufgaben selbst bearbeiten. Praktisch ist das unsinnig, wenn nicht sogar unmöglich.

Der PGR hat koordinierende, richtungsgebende Funktion. Beispiele dafür sind: 

  • In einer PGR-Sitzung wird beschlossen, wann wo welches Fest in welchem Rahmen (z.B. zeitliche Absprachen, finanzieller Rahmen, Rücksicht auf Pfarreithemen wie Nachhaltikgkeit oder Inklusion, ...) stattfindet, aber nicht das konkrete Fest geplant. (=> Delegation an Ausschuss oder temporäre Arbeitsgruppe, dessen/deren Mitglieder nicht alle Mitglieder des PGR sein müssen.) Solange der Rahmen nicht verlassen wird, kann die Gruppe frei arbeiten, ansonsten wird der PGR befasst. Anschließend wird dem PGR Bericht erstattet und mit dem VRK abgerechnet.
  • Der PGR beschließt bspw. die Gottesdienstordnung und überlegt/initiiert ggf. zielgruppenorientierte Gottesdienste in der Pfarrei, plant aber nicht selbst die Gottesdienste (=> SA Liturgie).
  • Der PGR setzt z.B. eine „AG Pfarrbrief“ ein (oder einen SA Öffentlichkeitsarbeit), die neue Konzepte für den Pfarrbrief überlegt. Die AG legt die Optionen dem PGR vor, sodass dieser entscheiden kann. Danach arbeitet die AG eigenständig und berichtet dem PGR in angemessener Häufigkeit.
  • Aufgaben müssen (und sollen) nicht von allen Kirchorten im gleichen Maß geleistet werden, Schwerpunktsetzungen innerhalb einer Pfarrei sind möglich und sinnvoll. Zielsetzung ist, dass innerhalb einer Pfarrei alles geboten wird, was Menschen von der Wiege bis zur Bahre brauchen.
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