Katharina Schlag
Geschäftsführerin der Diözesanversammlung und Referentin für Pfarrgemeinderäte
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Roßmarkt 4
65549 Limburg - k.schlag@bistumlimburg.de
- 06431 295-474
Durch Taufe und Firmung sind wir Christ:innen dazu aufgefordert, die Kirche mitzugestalten, sodass sie lebendig, zukunftsfähig und glaubwürdig erfahrbar wird.
Eine Möglichkeit, diese Verantwortung wahrzunehmen, ist die Arbeit im Pfarrgemeinderat (PGR). Der Pfarrgemeinderat trägt gemeinsam mit dem Pfarrer und dem Pastoralteam die Verantwortung für das kirchliche Leben in der Pfarrei. Unsere Kirche lebt davon, dass Menschen diese Verantwortung übernehmen und ihre Kirche in Vielfalt gestalten. Mit ihrem Mitdenken und Entscheiden, mit ihrem Sachverstand, ihrer Persönlichkeit und ihrem Glauben prägen sie die Kirche und die Gesellschaft vor Ort. Im Pfarrgemeinderat kommen die Perspektiven der Kirchorte und der engagierten Gruppen in der Pfarrei zusammen. Der Pfarrgemeinderat hat Mitspracherecht in Bezug auf die Angebote der Pfarrei von Kindertagesstätte bis Gottesdienst und führt bei seinen Entscheidungen die vielfältigen Perspektiven in der Pfarrei und die Erwartungen der Gesellschaft an die Kirche vor Ort zusammen.
Der Pfarrgemeinderat arbeitet gemeinsam mit den hauptamtlichen Mitarbeiter:innen der Pfarrei an der pastoralen Ausrichtung der Arbeit vor Ort. Er ist das Gremium, das die Grundsatzentscheidungen der Pfarrei trifft. Er bringt die Anliegen der Gläubigen in Kirche und Gesellschaft
zu Gehör.
Auch Sie können Kirche mitgestalten und verändern!
Mit dem Pfarreifinder des Bistums können Sie schnell und bequem die für Sie zuständige Pfarrei finden. Geben Sie einfach Ihre Postleitzahl in das Suchfeld ein und Sie erhalten sofort den Namen und die Adresse Ihrer Pfarrei.
Geschäftsführerin der Diözesanversammlung und Referentin für Pfarrgemeinderäte
Der PGR ist das synodale Gremium der Pfarrei, denn in diesem Gremium geschieht der synodale Dialog von Amt und Mandat. Der Pfarrer (Amt) und die gewählten Mitglieder des PGR (Mandat) beraten und entscheiden gemeinsam alle Fragen der Pfarrei.
Der PGR muss keine Ortsausschüsse und Sachausschüsse installieren (außer nach § 22 Abs. 2 (SynO)). Theoretisch könnte der PGR alle Aufgaben selbst bearbeiten. Praktisch ist das unsinnig, wenn nicht sogar unmöglich.
Der PGR hat koordinierende, richtungsgebende Funktion. Beispiele dafür sind: