Konstituierung der synodalen Gremien abgeschlossen
Diözesanversammlung
Die Diözesanversammlung ist die gewählte Vertretung der Katholik*innen im Bistum Limburg. Die Diözesanversammlung beschäftigt sich mit Fragen, die für die Gesellschaft oder die Kirche wichtig sind. Sie kann sich mit eigener Stimme zu diesen Fragen in der Öffentlichkeit äußern. Die Diözesanversammlung wirkt also in die inner- und außerkirchliche Öffentlichkeit und ist auch offen für die Teilnahme von Nichtmitgliedern an den Sitzungen. Im Juni wurden Gerhard Glas und Daniela Erdmann als neu eingerichtete Doppelspitze Präsident*in gewählt.
Die Diözesanversammlung hat sich verkleinert: 30 Mitglieder werden von den Regionalsynodalräten gewählt, 15 weitere Mitglieder werden zugewählt. Ein Teil der Mitglieder kommt aus den muttersprachlichen Gemeinden und den katholischen Verbänden. I
Diözesansynodalrat
Seit über 50 Jahren gibt es im Bistum Limburg den Diözesansynodalrat. Das ist das Gremium, das den Bischof von Limburg berät, bevor er wichtige Entscheidungen für die Diözese endgültig trifft.
Seit dieser Amtszeit gibt es eine neue Zusammensetzung und neue Aufgabenbeschreibungen für den Diözesansynodalrat. Die neu gegründeten fünf Regionen sind stärker in die Entscheidungen für das gesamte Bistum einbezogen als es die früheren Bezirke waren. Das zeigt sich nicht nur in den Leitungsgremien der Verwaltung, sondern auch in der Zusammensetzung des Diözesansynodalrats. Zudem wurden Zuständigkeiten und Entscheidungswege im Bistum transparent und nachvollziehbar ausgestaltet, um Machtmissbrauch entgegen zu wirken. Dementsprechend haben sich die Aufgaben des Diözesansynodalrats verändert. Er berät und beschließt über alle Fragen von grundsätzlicher strategischer Bedeutung, über wichtige Rahmensetzungen und über die inhaltliche und finanzielle Schwerpunktsetzung im Bistum. Er hat Mitspracherechte beim Haushaltsentwurf und vor wichtigen Personalentscheidungen. Weiter wählt er die Mehrheit der Mitglieder des Diözesankirchensteuerrates, der über den Haushalt der Diözese entscheidet. Tagesordnungen und Beratungsergebnisse des Diözesansynodalrates werden transparent veröffentlicht. Zudem sind öffentliche Beratungen des Diözesansynodalrates möglich. Bei seiner Konstituierung am 7. September 2024 wählte der Diözesansynodalrat erstmals eine Sprecherin: Silke Langer wird das Amt in der 15. Amtszeit wahrnehmen.
Neu und in dieser Form noch eine Besonderheit ist, dass sich der Bischof bei seinen Entscheidungen an die Beschlüsse des Diözesansynodalrates bindet, sofern nicht überwiegende Gründe dagegenstehen. Im Falle, dass er einem Beschluss nicht zustimmen kann, gibt es ein geregeltes Einigungsverfahren. Damit wurde in der Synodalordnung eine wichtige Anregung des Synodalen Weges in diözesanes Recht umgesetzt.
Dem Diözesansynodalrat (DSR) gehören an: Der Bischof als Vorsitzender, der Generalvikar und die Bischöfliche Beauftragte für den synodalen Bereich, die Doppelspitze Präsident*in der Diözesanversammlung, je fünf von der Diözesanverammlung und den Regionalsynodalräten gewählte Mitglieder, zwei Mitglieder des Rates der muttersprachlichen Gemeinden, zwei Mitglieder des Seelsorgerates und eine Vertretung der katholischen Einrichtungen im Bistum. Diese Mitglieder können sich durch Zwahl um bis zu fünf Mitglieder ergänzen.
Die Veränderungen für den DSR wurden durch drei wichtige Impulse angestoßen: Das MHG-Folgeprojekt „Betroffene hören – Missbrauch verhindern“, das Maßnahmen zur Vermeidung von sexuellem Missbrauch und Machtmissbrauch im Bistum Limburg erarbeitet hat; den Transformationsprozess im Bistum Limburg, aus dem neue Leitungsstrukturen und die Regionen hervorgegangen sind; und schließlich den Synodalen Weg in Deutschland, der ebenfalls Konsequenzen aus der Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs in der Kirche zieht. Das Bistum hat sich vorgenommen, zu überprüfen, ob die Veränderungen im Bistum tatsächlich zur Verwirklichung der angestrebten Ziele beitragen.
Welche weiteren Gremien gibt es auf Ebene der Diözese?
Es gibt, wie in jeder Diözese, einen Priesterrat, der von allen Priestern im Bistum gewählt wird. Allerdings berät der Priesterrat nun in der Regel als Teil eines neu eingerichteten Seelsorgerates, dem neben den Mitgliedern des Priesterrates auch Vertreterinnen und Vertreter der Diakone, der Pastoral- und der Gemeindereferent*innen angehören und dem der Bischof vorsteht. Der Priesterrat nimmt seine kirchenrechtlich vorgeschriebenen Rechte wahr, jedoch wird in der gemeinsamen Beratung im Seelsorgerat abgebildet, dass Seelsorge heute durch Kleriker und Laien gemeinsam wahrgenommen wird. Die Einrichtung des Seelsorgerates ist eine der Maßnahmen, die durch das MHG-Folgeprojekt angestoßen wurden. Der Seelsorgerat entsendet zwei Mitglieder in den Diözesansynodalrat. Anfang September hat sich der Seelsorgerat im Bistum erstmals konstituiert und die Pastoralreferentin Jutta Fechtig-Weinert zu seiner Sprecherin gewählt.
Dann gibt es noch den Rat der Gemeinden von Katholik*innen anderer Muttersprache, in den alle Gemeinderäte der muttersprachlichen Gemeinden Mitglieder wählen. Der Rat vernetzt die Gemeinden, die sehr unterschiedliche kulturelle Hintergründe mitbringen, und bündelt die Interessen der muttersprachlichen Gemeinden. Er entsendet ebenfalls zwei Mitglieder in den Diözesansynodalrat. Eine solche Vertretung aller muttersprachlichen Gemeinden ist in anderen Diözesen in der Regel nicht gegeben.
Und schließlich gibt es noch den Ordensrat, der im Prinzip eine Arbeitsgemeinschaft der im Bistum Limburg ansässigen Ordensgemeinschaften darstellt. Er kann Mitglieder zur Wahl in den Diözesansynodalrat vorschlagen.
Was heißt "synodal" im Bistum Limburg?
Im Bistum Limburg hat man schon unmittelbar nach dem 2. Vatikanischen Konzil über „synodale Gremien“ gesprochen. Syn-hodos heißt gemeinsamer Weg. Heute ist der Begriff „synodal“ durch den „Synodalen Weg“ auch allgemein selbstverständlich geworden, aber im Bistum Limburg wird er schon lange verwendet und steht dafür, dass die Kirche nur im gemeinsamen Zusammenwirken aller Glieder der Kirche wirklich Kirche ist. Das heißt auch, dass Entscheidungen vom kirchlichen Amtsträger und den Gläubigen gemeinsam getroffen werden sollten. Deshalb entscheidet der Bischof von Limburg wichtige Fragen erst nach Beratung mit dafür mandatierten, also gewählten, zum größten Teil nicht hauptberuflich in der Kirche tätigen Mitgliedern.
Das Bistum Limburg ist sehr vielfältig. Die Regionen unterscheiden sich und die Menschen, die die Kirche im Bistum Limburg bilden, ebenfalls. Im Bistum leben beispielsweise Menschen mit mehr als 120 Nationalitäten. Es gibt ländliche Gebiete und die Städte, Diaspora und katholisch geprägte Gegenden. Gute Entscheidungen für das Bistum müssen also sehr viele verschiedene Aspekte berücksichtigen und sollten aus verschiedenen Perspektiven beraten werden. Daher sollen die aktuellen Regeln, zu denen auch die Vorgabe einer möglichst geschlechtergerechten Zusammensetzung der Gremien gehört, eine diverse Zusammensetzung der Gremien fördern.